Tauschfläche und Ausgleichsmaßnahmen
Was ist der Unterschied?
Tauschfläche: betrifft die Eigentumsverhältnisse und ist nur Verhandlungsobjekt zwischen dem Phantasialand und dem Land NRW.
Ausgleichsfläche: wird erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens aufgrund gesetzlicher Vorgaben ermittelt. Das Phantasialand „schuldet der Natur den gesetzlichen Ausgleich“ nach Abschluss des Verfahrens; die Stadt Brühl führt das Verfahren durch und ist für die Kontrolle und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen verantwortlich.
Dann hat das Phantasialand ja schon alle Flächen. Wofür braucht es dann das Bebauungsplanverfahren?
Das Phantasialand ist zwar gemäß Tauschvertrag Besitzerin des NSG Ententeich, deswegen darf es aber noch lange nicht dort bauen! Für jede bauliche Nutzung auf jeglichem Grundstück braucht man eine Rechtsgrundlage, die das Bauen überhaupt erst zulässt. Der vollständige Eigentumsübergang erfolgt erst mit Inkrafttreten des Bebauungsplans. 5
Jede Inanspruchnahme von Flächen, die auf der Grundlage eines Bebauungsplans erstmalig bebaut werden sollen, bedeutet allerdings einen Eingriff in den Naturhaushalt. Daher sehen nicht nur in Deutschland gesetzliche Vorgaben vor, dass dieser Eingriff in Bezug auf seinen ökologischen Wert ausgeglichen werden muss. 3
Warum 39 Hektar Tauschfläche kein Ausgleich für den Verlust des Naturschutzgebiets ist
Ausgleichsmaßnahmen bedeuten nicht, dass eine Bebauung automatisch in Ordnung ist.
Die erste Frage diesbezüglich lautet „Muss der alte Wald überhaupt abgeholzt werden?“ – aber nicht „Wo pflanzen wir neue Bäume?“
Genauso ist es auch im Naturschutzrecht. Es gilt der Grundsatz:
Erst vermeiden, danach vermindern – dann ausgleichen. 4
Das bedeutet: Zunächst muss geprüft werden, ob der Eingriff überhaupt notwendig und gerechtfertigt ist oder ob es eine Lösung gibt, bei der das Naturschutzgebiet erhalten bleibt. Erst wenn sich der Eingriff wirklich nicht vermeiden lässt, sollte über die Verminderung des Eingriffs und Ausgleichsmaßnahmen nachgedacht werden.
Im Fall des Naturschutzgebietes Ententeich gilt darüber hinaus: Die im Flächentausch genannten 39 Hektar Wald sind keine naturschutzrechtlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für die geplante Bebauung. Sie sind Bestandteil des Grundstückstauschs zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Phantasialand1. Das Land erhält im Tausch für die rund 14 Hektar große potenzielle Erweiterungsfläche eine Waldfläche von 39 Hektar, die unmittelbar an vorhandenen Staatswald angrenzt.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen stellt ausdrücklich fest, dass der Eigentumsübergang erst mit Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgt und dass der Vertrag den im Rahmen der Bauleitplanung durchzuführenden Prüfungen und zu treffenden Regelungen nicht vorgreift. 2
Das NRW-Umweltministerium trennt diese Fragen ebenfalls ausdrücklich: Im Rahmen der Bauleitplanung sind die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen festzusetzen. Erst dann wird über die konkreten naturschutz- und artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entschieden. 1
Was sagt das Land NRW selbst dazu?
Im Rahmen der Bauleitplanung sind auf kommunaler Ebene die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen festzusetzen. 1
Gleichzeitig verpflichtet sich das Phantasialand bereits vertraglich, sämtliche nach EU-, Bundes- und Landesrecht erforderlichen naturschutz- und artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs zu leisten. Diese Maßnahmen sind damit gerade nicht mit der 39 Hektar großen Tauschfläche gleichzusetzen. 1
Warum kann man das Naturschutzgebiet Ententeich nicht einfach „ersetzen“?
Selbst wenn später Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden, bedeutet das nicht, dass dadurch der heutige Naturraum einfach an anderer Stelle wieder entsteht.
Das Naturschutzgebiet ist nicht nur eine Ansammlung von Bäumen. Es umfasst unterschiedliche Lebensräume – darunter Wald, Gewässer und Bruchwald. Die vorhandenen Strukturen haben sich über viele Jahre entwickelt. Alte Bäume, Höhlen, Totholz, Gewässerstrukturen und die daran gebundenen Arten lassen sich nicht kurzfristig an anderer Stelle neu herstellen.
Ein neu gepflanzter Wald ist zunächst ein junger Wald. Er besitzt nicht sofort die Strukturen eines gewachsenen Waldes. Auch ein neu angelegtes Gewässer ist nicht ökologisch gleichwertig mit einem über Jahrzehnte entwickelten Gewässerlebensraum.
Das bedeutet nicht, dass Ausgleichsmaßnahmen keinen Wert haben. Sie können ökologische Funktionen verbessern und unvermeidbare Eingriffe kompensieren. Aber sie machen den Verlust des ursprünglichen Lebensraums nicht ungeschehen.
Was hat Brühl von 39 Hektar Tauschfläche?
Die 39 Hektar sind Teil des Grundstückstauschs zwischen dem Land NRW und dem Phantasialand. Das Land erhält eine größere Waldfläche, die an bestehenden Staatswald angrenzt. 1 Das kann für den Landeswald und dessen Bewirtschaftung einen Vorteil darstellen.
Es bedeutet aber nicht, dass dadurch der Verlust des Naturschutzgebiets Ententeich in Brühl naturschutzrechtlich ausgeglichen ist. Über die konkreten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die geplante Bebauung muss im Bauleitverfahren gesondert entschieden werden.
Denn: Der Grundstückstausch regelt die Übertragung von Grundstücken zwischen dem Land NRW und dem Phantasialand. Die Ausgleichsplanung betrifft hingegen die naturschutzrechtliche Kompensation konkreter Eingriffe.
Deshalb reicht der Hinweis auf die 39 Hektar nicht aus
Wenn jemand sagt: „Es werden doch 39 Hektar Wald getauscht – damit ist der Eingriff ausgeglichen“, dann werden zwei völlig unterschiedliche Dinge miteinander vermischt.
Der Grundstückstausch beantwortet die Frage: Welche Flächen erhält das Land im Gegenzug für die Abgabe seiner Grundstücke?
Die Ausgleichsplanung beantwortet entgegengesetzt die Frage: Wie werden die unvermeidbaren Folgen des konkreten Eingriffs in Natur und Landschaft kompensiert?
Davor steht noch die viel wichtigere Frage:
Kann der Eingriff vermieden werden?
Denn ein Naturschutzgebiet sollte nicht deshalb bebaut werden, weil sich anschließend andere Flächen für Ausgleichsmaßnahmen finden lassen.
Natur lässt sich nicht einfach verschieben!
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Quellen
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW: „Veräußerung einer landeseigenen Waldfläche an den Freizeitpark Phantasialand in Brühl“, schriftlicher Bericht, Vorlage 17/6282, 14.01.2022, Landtag NRW.
- CDU-Fraktion/FDP-Fraktion: Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2022 betreffend Grundstückstausch Phantasialand, Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 17/16027, 14.12.2021.
- Baugesetzbuch (BauGB), § 1a Abs. 3, aktuelle Fassung, Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet.
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere §§ 13, 15 und 18, aktuelle Fassung, Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet.
- Land Nordrhein-Westfalen / Phantasialand Schmidt-Löffelhardt GmbH & Co. KG: Flächentauschvertrag, § 4 „Besitzübergang/Eigentumsübergang“. Danach erfolgt der Besitzübergang mit Abschluss des Vertrages; der Eigentumsübergang erfolgt erst mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 06.01 sowie der Erfüllung der zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungsforderungen.