Natur lässt sich weder er- noch versetzen
Das Naturschutzgebiet Ententeich ist ein ökologisch hochwertiger Lebensraumkomplex aus Gewässer, Röhricht, Feucht- und Bruchwald sowie naturnahem Buchenwald. Die LANUK-Fachinformation hebt seine Bedeutung für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und insbesondere als Brutgebiet für Wasservögel hervor. 1
Unter Naturschutz stehen 13 Hektar der Gesamtfläche. Neben dem Gewässer prägen ältere Buchenbestände, Birken- und Bruchwälder, Ufergehölze und Feuchtbereiche das Naturschutzgebiet. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder gehören nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz zu den gesetzlich geschützten Biotopen. 1, 2
Ein vielfältiger Lebensraum
Bildnachweis: Bernhard40: „D-003 – Urdenbacher Kämpe – Altrheinarm – Eisvogel“, Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 4.0, abgerufen am 24.08.2026. Originaldatei
Gerade die Verbindung unterschiedlicher Lebensräume macht den Ententeich besonders wertvoll. Wald, Gewässer, Röhricht und Feuchtbereiche bieten Nahrung, Brut- und Fortpflanzungsplätze, Quartiere und Rückzugsräume für zahlreiche Arten: Die LANUK-Fachinformation nennt unter anderem Eisvogel, Teichrohrsänger, Blässhuhn, Erdkröte, Haubentaucher, Stockente sowie verschiedene Libellen- und Wasserinsektenarten. Eisvogel und Teichrohrsänger werden als planungsrelevante Arten geführt. 1, 2
Bildnachweis: Fiver, der Hellseher: „Trinkende Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) (1)“, 24.02.2025, Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 4.0, abgerufen am 24.08.2026. Originaldatei
Auch faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Phantasialands dokumentierten zahlreiche Vogelarten, darunter Klein- und Mittelspecht, Mäusebussard, Grünspecht und Eisvogel. Zudem wurden Fledermausvorkommen festgestellt. Alte Bäume mit Höhlen und Spalten können dabei wichtige Quartiere bieten. 2
Auch für Amphibien ist das Zusammenspiel von Gewässern, Feuchtwald und angrenzenden Landhabitaten entscheidend. 1, 2
Artenschutz bedeutet Lebensraumschutz
Artenschutz beschränkt sich nicht darauf, einzelne Tiere zu schützen. Entscheidend ist der Erhalt ihrer Lebensstätten und Biotope. Nach § 44 BNatSchG gelten für besonders geschützte Arten unter anderem Verbote, ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. 3
Deshalb ist die entscheidende Frage nicht zuerst:
„Wo können neue Bäume gepflanzt werden?“
Sondern:
„Kann der Eingriff in diesen Lebensraum überhaupt vermieden werden?“
Denn nach §§ 13 und 15 BNatSchG gilt: Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vorrangig zu vermeiden. Erst wenn sie nicht vermieden werden können, kommen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zum Einsatz. 3
Alte Natur ist nicht kurzfristig ersetzbar
Eine neue Aufforstung kann irgendwann zu einem wertvollen Wald werden. Sie ersetzt jedoch nicht unmittelbar die Funktionen eines bestehenden Ökosystems.
Ein gewachsener Wald besteht nicht nur aus Bäumen, sondern auch aus alten Böden, Höhlen, Totholz, Pilzen und Mikroorganismen sowie komplexen Nahrungs- und Lebensgemeinschaften. Diese Strukturen entstehen dabei erst über Jahrzehnte. 1, 2
Auch neue Gewässer oder Feuchtlebensräume können die ursprünglichen Strukturen nicht einfach an einen anderen Ort übertragen. Besonders bei spezialisierten Arten können Lebensraumverlust und Fragmentierung erhebliche Folgen haben.
Man kann einen Baum pflanzen. Man kann aber keinen 70 Jahre alten Wald einfach neu schaffen.
© Stephan Stübner
Naturschutz ist auch Menschenschutz
Das Naturschutzgebiet Ententeich ist nicht nur für Tiere und Pflanzen wichtig. Naturnahe Wälder, Gewässer und Feuchtflächen erfüllen wichtige Funktionen für den Naturhaushalt, den Wasserhaushalt und das lokale Klima. 3
Das Bundesnaturschutzgesetz nennt ausdrücklich die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie klimatisch wirksame Freiräume als Ziele des Naturschutzes. 3
Was hier verloren geht, lässt sich nicht einfach neu schaffen.
Hier geht es um den Schutz eines bereits funktionierenden Ökosystems – und damit auch den Erhalt von Natur und Lebensqualität für heutige und zukünftige Generationen. 1, 3
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Quellen
- Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW): „Naturschutzgebiet Ententeich (BM-023)“, Fachinformation Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW, abgerufen am 24.08.2026. Amtliche Gebietsseite
- Kölner Büro für Faunistik (Juli 2010): „Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs für zweckgebundene Nutzungen – Freizeitpark Phantasialand in Brühl. Naturschutzrechtlicher und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag“. Der Fachbeitrag ist in der amtlichen Planbegründung nachgewiesen; ein öffentliches Archivexemplar ist nicht angegeben. Amtlicher Nachweis
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), §§ 1, 13, 15, 23, 30 und 44, aktuelle Fassung, Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet, abgerufen am 24.08.2026. Amtliche Gesamtausgabe
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW), § 42 „Gesetzlich geschützte Biotope (zu § 30 BNatSchG)“, Fassung vom 01.04.2025, Recht.NRW, abgerufen am 24.08.2026. Amtliche Fassung