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Was haben Brühl und Phantasialand von der Erweiterung?


Eine Einschätzung des Netzwerks NSG Ententeich

Stand: August 2026

Die geplante Erweiterung des Phantasialands wird häufig mit wirtschaftlichen Vorteilen für Brühl begründet. Mehr Arbeitsplätze, höhere Steuereinnahmen und mehr Tourismus können grundsätzlich positive Effekte sein. Die entscheidende Frage ist jedoch: Wie groß sind diese Vorteile tatsächlich, und welche Kosten und Folgewirkungen stehen ihnen gegenüber?

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen dem, was bereits belegt ist, und dem, was lediglich erwartet oder behauptet wird. Das Baugesetzbuch verlangt bei der Bauleitplanung ausdrücklich eine Abwägung unterschiedlicher öffentlicher und privater Belange. Darunter Wirtschaft und Arbeitsplätze, aber ebenso Umwelt, Klima, Verkehr und Wohnbedürfnisse. 1

Was hätte Brühl wirtschaftlich davon?

Eine wirtschaftsfreundliche Politik kann grundsätzlich dazu beitragen, dass Unternehmen investieren und Arbeitsplätze entstehen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass die Ansiedlung oder Erweiterung eines einzelnen Unternehmens Brühl auch für andere Unternehmen attraktiver macht. Eine solche Wirkung müsste konkret belegt werden.

Mehr Arbeitsplätze, aber welcher Nutzen entsteht dadurch für den städtischen Haushalt?

Das Phantasialand hat bereits heute eine große Bedeutung als Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor. In den Unterlagen zur 8. Regionalplanänderung wurden für eine frühere Erweiterungsplanung 830 neue Arbeitsplätze prognostiziert, davon 600 ganzjährige Beschäftigungsverhältnisse. Die damaligen Unterlagen gingen außerdem von erheblichen indirekten Arbeitsplatzeffekten aus. 2

Für die aktuelle Erweiterungsplanung ist entscheidend, wie viele zusätzliche Arbeitsplätze tatsächlich entstehen, wie viele davon dauerhaft sind und wie stark davon Brühl selbst profitiert. Das Phantasialand wirbt heute mit unterschiedlichen Beschäftigungsmöglichkeiten und bezeichnet seine Arbeitsplätze als zukunftssicher. 3

Zusätzliche Beschäftigte können für Brühl positive Effekte haben. Gleichzeitig kann eine steigende Nachfrage nach Wohnraum den lokalen Wohnungsmarkt zusätzlich belasten. Ob und in welchem Umfang dadurch Mieten steigen oder Wohnraum knapper wird, lässt sich allerdings nicht allein aus der Erweiterung ableiten. Das sind mögliche Folgewirkungen, keine bereits nachgewiesenen Tatsachen.

830 Arbeitsplätze, aber wann und auf welcher Grundlage?

Im Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 12. März 2025 erklärte Ralf-Richard Kenter, Beauftragter der Geschäftsführung des Phantasialands, dass nach einer Erweiterung etwa 830 weitere Mitarbeitende hinzukämen. 6

Diese Zahl ist allerdings nicht mit einer heute feststehenden Zahl von Arbeitsplätzen aus dem Bebauungsplan gleichzusetzen. Die Vorlage 219/2026 wurde am 25. Juni 2026 für den Aufstellungsbeschluss erstellt. Mit dem Beschluss wird zunächst das Bauleitplanverfahren eingeleitet; Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung zu schaffen. Der Geltungsbereich umfasst rund 17,5 Hektar. 7

Die Vorlage beschreibt bereits mögliche Bausteine wie neue Fahrgeschäfte, Theater und Veranstaltungsstätten, Hotels, Gastronomie und zusätzliche Stellplätze. Sie legt aber noch keine konkrete, verbindliche Abfolge fest, aus der sich 830 tatsächlich entstehende Arbeitsplätze ableiten ließen. 7

Besonders wichtig ist eine Aussage des Phantasialands selbst: Die Bebauung der Erweiterungsfläche soll nach der eigenen Darstellung in Abschnitten erfolgen, die von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens getragen werden. Außerdem könnten sich konkrete Vorhaben während des mehrjährigen Bebauungsplanverfahrens noch verändern. 8

Damit ist die entscheidende Frage nicht, ob 830 Arbeitsplätze theoretisch möglich sind. Entscheidend ist vielmehr, wie viele Arbeitsplätze tatsächlich entstehen, wann die dafür notwendigen Bauabschnitte umgesetzt werden und ob die genannten Nutzungen tatsächlich in dem angenommenen Umfang realisiert werden.

Das Phantasialand selbst wollte im Sommer 2026 noch keinen belastbaren Zeitplan für den Ausbau nennen. Im Kölner Stadt-Anzeiger erklärte das Unternehmen, ein ungefährer Zeitplan könne erst vorgelegt werden, wenn das Bebauungsplanverfahren gestartet sei; beim damaligen Verfahrensstand mache eine solche Angabe noch keinen Sinn. 9

Steigen die Einnahmen der Stadt?

Als mögliche Einnahmequellen werden insbesondere zusätzliche Gewerbesteuer, Einnahmen aus Übernachtungen und langfristig höhere Einkommensteuereinnahmen genannt.

Doch wie hoch wären diese Mehreinnahmen tatsächlich?

Eine belastbare Antwort ist derzeit nicht möglich. Die Höhe zusätzlicher Gewerbesteuereinnahmen hängt unter anderem von den tatsächlichen Gewinnen des Unternehmens, den Investitionen und den steuerlichen Abschreibungen ab. Auch aus der Zahl neuer Arbeitsplätze lässt sich nicht unmittelbar auf die Höhe zusätzlicher kommunaler Einnahmen schließen.

Brühl steht zudem selbst finanziell unter Druck. Die Haushaltssatzung 2025 sah unter anderem eine Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage und einen Kreditrahmen zur Liquiditätssicherung von bis zu 90 Millionen Euro vor. 4 Gerade deshalb wäre es sinnvoll, mögliche Mehreinnahmen aus einer Erweiterung transparent und nachvollziehbar zu beziffern.

Hinzu kommt: Bei größeren Investitionen können Abschreibungen die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflussen. Deshalb ist es nicht seriös, heute eine bestimmte zusätzliche Gewerbesteuersumme zu versprechen, wenn die dafür notwendigen Geschäftspläne nicht vorliegen.

Was Brühl also tatsächlich zusätzlich einnehmen würde, müsste anhand konkreter Investitions-, Umsatz-, Gewinn- und Steuerdaten berechnet werden. Ohne eine solche Rechnung bleiben Aussagen über große zusätzliche Einnahmen zunächst Erwartungen.

Wann würden zusätzliche Einnahmen für Brühl tatsächlich fließen?

Auch bei den Steuereinnahmen ist Vorsicht angebracht. In der Vorlage 219/2026 wird kein konkreter Betrag genannt, den die Stadt durch die Erweiterung zusätzlich einnehmen würde. Die Vorlage behandelt den Aufstellungsbeschluss als Bauleitplanverfahren; eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung der künftigen Erweiterung ist darin nicht enthalten. 7

Das Phantasialand selbst veröffentlicht nach eigener Aussage keine über die handelsrechtlichen Pflichtangaben hinausgehenden betriebswirtschaftlichen Daten. Im Kölner Stadt-Anzeiger wird zugleich die Diskussion über Investitionen, Abschreibungen und Gewerbesteuer geführt. 9

Vor allem aber entstehen zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen nicht mit dem Aufstellungsbeschluss. Zunächst müssen Planung, Umweltprüfung, Beteiligung und Abwägung abgeschlossen werden. Danach folgen, soweit die Planung rechtskräftig wird, Genehmigungen, Erschließung und die tatsächliche Errichtung der Erweiterungsbausteine. Erst, wenn zusätzliche Anlagen tatsächlich betrieben werden und daraus steuerpflichtige Gewinne entstehen, kann daraus zusätzliche Gewerbesteuer resultieren. 7

Wie lange das dauert, ist heute nicht seriös vorherzusagen. Das Phantasialand selbst hat im Sommer 2026 noch keinen ungefähren Zeitplan genannt. 9 Deshalb wäre es unseriös, bereits heute mit einem bestimmten Betrag zusätzlicher Gewerbesteuer ab einem bestimmten Jahr zu rechnen.

Eine langfristige Steigerung der Einnahmen ist möglich. Aber zwischen dem heutigen Planungsbeschluss und tatsächlich zusätzlichen Einnahmen können mehrere Jahre liegen. Für die aktuelle Finanzlage der Stadt hilft deshalb keine abstrakte Aussicht auf mögliche Mehreinnahmen in ferner Zukunft, sondern nur eine belastbare Berechnung von Höhe, Zeitpunkt und Wahrscheinlichkeit dieser Einnahmen. Möglicherweise entstehen der Stadt auch Kosten durch drohende Gerichtsverfahren oder im Bereich der notwendigen Infrastruktur.

Mehr Tourismus, aber auch mehr Belastungen?

Eine Erweiterung des Phantasialands dürfte zunächst vor allem das Phantasialand selbst für Besucherinnen und Besucher attraktiver machen. Der Park setzt bereits heute stark auf Übernachtungen, Gastronomie und mehrtägige Aufenthalte. 3

Für Brühl kann zusätzlicher Tourismus wirtschaftliche Chancen bieten. Gleichzeitig müssen die Folgeauswirkungen auf Verkehr, Wohnraum und Infrastruktur betrachtet werden. Genau diese Abwägung verlangt das Baugesetzbuch: Bei der Bauleitplanung sind neben wirtschaftlichen Interessen auch Verkehr, Wohnbedürfnisse, Umwelt und andere öffentliche Belange zu berücksichtigen. 1

Mehr Besucher und Besucherinnen sind deshalb nicht automatisch gleichbedeutend mit mehr Lebensqualität für die Brühlerinnen und Brühler. Entscheidend ist, ob die zusätzlichen Belastungen für Verkehr, Infrastruktur und Wohnraum beherrschbar sind.

Wer profitiert am stärksten von der Erweiterung?

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist nachvollziehbar, warum das Phantasialand wachsen möchte. Bereits die Regionalplanunterlagen von 2012/2013 beschrieben das Ziel, den Freizeitpark zu einem Kurzurlaubsziel weiterzuentwickeln, die Zahl der Übernachtungsgäste zu erhöhen und den Umsatz zu steigern. 5 Eine Erweiterung kann deshalb Umsatz und Ertrag des Unternehmens steigern. Das ist ein legitimes unternehmerisches Ziel.

Ein anderes Thema ist jedoch, wie stark dieser zusätzliche Unternehmensnutzen mit einem zusätzlichen Nutzen für die Stadt Brühl gleichzusetzen ist. Ein wirtschaftlicher Vorteil für ein Unternehmen ist nicht automatisch ein gleich großer Vorteil für die Allgemeinheit.

Auch die Wertentwicklung eines Unternehmens kann von seinen künftigen Entwicklungsmöglichkeiten abhängen. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan kann deshalb grundsätzlich wirtschaftlich bedeutsam sein, weil er die planungsrechtliche Perspektive für eine Entwicklung konkretisiert. Wie hoch ein solcher Wertzuwachs beim Phantasialand wäre, lässt sich ohne aktuelle Unternehmenskennzahlen jedoch nicht seriös beziffern.

Was muss deshalb vor einer Entscheidung geklärt werden?

Aus unserer Sicht sollten die wirtschaftlichen Vorteile einer Erweiterung nicht nur allgemein behauptet, sondern nachvollziehbar berechnet werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Wie viele zusätzliche dauerhafte Arbeitsplätze entstehen tatsächlich?
  • Wie hoch wären die zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen für Brühl? Und ab wann?
  • Welche weiteren Einnahmen, etwa aus Übernachtungen, wären realistisch?
  • Welche zusätzlichen Kosten entstehen der Stadt für Verkehr, Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen?
  • Welche Auswirkungen sind auf Wohnraum und Mieten zu erwarten?
  • Wie werden wirtschaftliche Vorteile gegen Natur-, Klima-, Verkehrs- und Wohnbelange abgewogen?

Unsere Schlussfolgerung

Die Erweiterung kann wirtschaftliche Vorteile für Brühl bringen. Sie kann zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, den Tourismus stärken und möglicherweise zusätzliche Steuereinnahmen generieren. Diese Effekte sind grundsätzlich plausibel und teilweise bereits in früheren Planungsunterlagen beschrieben. 2, 5

Wie groß der tatsächliche Nutzen für die Stadt Brühl wäre, ist dagegen bislang nicht belastbar beziffert. Gerade bei den Gewerbesteuereinnahmen und den langfristigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt bleiben wichtige Fragen offen.

Deshalb sollte die Frage nicht lauten:

„Bringt die Erweiterung Brühl etwas?“
sondern:
„Wie groß ist der konkrete Nutzen für Brühl, welche Kosten entstehen und sind die wirtschaftlichen Vorteile die Eingriffe und zusätzlichen Belastungen wert?“

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Quellen

  1. Baugesetzbuch (BauGB), § 1 Abs. 5–9, aktuelle Fassung, Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet, abgerufen am 24.08.2026. § 1 BauGB
  2. Bezirksregierung Köln: „8. Änderung des Regionalplanes … Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches für zweckgebundene Nutzungen Brühl/Phantasialand – Textliche Darstellung und Erläuterungsbericht“, April 2013; Verfahrensunterlagen mit früheren Arbeitsplatzprognosen. Planbegründung (PDF)
  3. Phantasialand, offizielle Onlineangebote, jeweils abgerufen am 24.08.2026: (a) „Phantastische Jobs“ / aktuelle Stellenangebote; (b) „Erlebnishotels“; (c) aktuelle Themenpark- und Kurzurlaubsangebote. Jobs · Erlebnishotels · Aktuelle Angebote
  4. Stadt Brühl: „Haushaltssatzung der Stadt Brühl für das Haushaltsjahr 2025“, insbesondere §§ 4–5; städtische PDF-Fassung, abgerufen am 24.08.2026. Haushaltssatzung 2025
  5. Regionalrat Köln: Drucksache RR 96/2012 zur 8. Regionalplanänderung Brühl/Phantasialand; ergänzend Bezirksregierung Köln, amtliche Planbegründung, April 2013. Planbegründung (PDF)
  6. Wolfram Kämpf: „Parkdirektor ‚Brauchen diese Kurzurlauber‘ – Darum will das Phantasialand eine Erweiterung“, Kölner Stadt-Anzeiger, 12.03.2025. Interview mit Ralf-Richard Kenter, Beauftragter der Geschäftsführung des Phantasialands; Kenter nennt nach einer Erweiterung etwa 830 zusätzliche Mitarbeitende.
  7. Stadt Brühl: Vorlage 169/2026, Bebauungsplan 06.01 „Erweiterung Freizeitpark Phantasialand – westlich Berggeiststraße“, Aufstellungsbeschluss, Sitzung vom 09.07.2026; ergänzend Vorlage 219/2026, ausdrücklich als Ergänzungsvorlage zu 169/2026, 25.06.2026. Ratsinformationssystem
  8. Stadt Brühl, Vorlage 212/2026: „Anwendbarkeit des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens im Vergleich zum Angebotsbebauungsplan für die geplante Erweiterung des Phantasialands“, Ratsinformationssystem. Ratsinformationssystem
  9. Wolfram Kämpf: „Parkchef Kenter: Phantasialand will Konkurrenz keine ‚wertvollen Einblicke‘ liefern“, Kölner Stadt-Anzeiger. KStA-Interview