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Verkehrsprobleme rund um das Phantasialand

Hintergrundinformation des Netzwerks NSG Ententeich
Stand: 13. August 2026


Die Probleme sind seit Jahren bekannt

Bereits 2022 beschrieb die Stadt Brühl die Verkehrssituation im Zusammenhang mit dem Phantasialand deutlich. Im Vorhabenblatt zur Änderung des Bebauungsplans für den Busparkplatz Kuhgasse verwies sie auf sich häufende „Stauereignisse bis auf die Autobahn“. 1

Damit handelt es sich nicht um ein erst mit der aktuellen Erweiterungsdiskussion aufgekommenes Problem. Die Verkehrsbelastung und die Frage einer funktionierenden Verkehrsabwicklung beschäftigen Stadt und Anwohner seit Jahren.

Auch spätere Maßnahmen konnten die Probleme nicht beseitigen

Ende 2025 wurden an der Anschlussstelle Brühl-Süd mobile Ampeln eingesetzt. Sie sollten insbesondere die Verkehrssicherheit verbessern, den Verkehrsfluss ordnen und Rückstau verringern. Auch bei dieser Regelung wurde darauf hingewiesen, dass bei starkem Verkehrsaufkommen weiterhin Rückstaus bis auf die Autobahn auftreten können. 2

Im Januar 2026 erklärte die Stadtverwaltung, eine Beseitigung aller Verkehrsflussprobleme sei durch diese Maßnahme nicht realistisch zu erwarten gewesen. Die Verkehrsflussoptimierung sollte durch ein Planungsbüro ausgewertet werden. 3

Es wurden also wiederholt Maßnahmen ergriffen. Eine dauerhaft tragfähige Lösung aller dokumentierten Verkehrsprobleme ist damit bislang jedoch nicht nachgewiesen.

Anwohner berichten weiterhin von Belastungen

Lange Staus aus dem Zentrum von Brühl zum Phantasialand
Lange Staus aus dem Zentrum von Brühl zum Phantasialand blockieren Anwohner:innen die Zufahrten zum Wohngebiet.

Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete im April 2025 über Beschwerden von BOVIVO und Anwohnerinnen und Anwohnern. Geschildert wurden insbesondere während des Wintertraums Staus an der Anschlussstelle Brühl-Süd, auf weiteren Zufahrtsrouten und in Wohnstraßen sowie die Nutzung von Anwohner- und Wanderparkplätzen durch Parkbesucher. Mehr als 200 Menschen unterstützten eine an die Stadt gerichtete Unterschriftenaktion. 4

Die geplante Erweiterung hat eine erhebliche räumliche Dimension

Für die Verkehrsfrage ist auch die Größenordnung der Erweiterungsplanung relevant. Das 2026 eingeleitete Bauleitplanverfahren umfasst ein rund 17,5 Hektar großes Plangebiet westlich der Berggeiststraße. 5

Wie groß die heute tatsächlich als eigentlicher Themenpark genutzte Fläche ist, wird in amtlichen Unterlagen nicht eindeutig ausgewiesen. Mehrere frei zugängliche nichtamtliche Quellen nennen für den eigentlichen Freizeitpark – ohne Parkplätze und Hotels – eine Größenordnung von rund 12 Hektar. 6 Diese Angabe ist nicht amtlich bestätigt und wird deshalb hier ausdrücklich nur zur Einordnung genannt.

Fest steht unabhängig von dieser nichtamtlichen Vergleichszahl: Mit einem Plangebiet von rund 17,5 Hektar wird eine Erweiterung von erheblicher räumlicher Größenordnung geprüft. Bereits die Regionalplanunterlagen von 2013 sahen auf der westlichen Erweiterungsfläche unter anderem ein Aquapark-Hotelresort, eine Theater- und Konzerthalle sowie zusätzliche Parkplätze vor. 7

Die Größenordnung der Erweiterung macht die Sorge vor einer zusätzlichen Verkehrsbelastung nachvollziehbar: Wenn auf einer erheblichen zusätzlichen Fläche neue besucherintensive Nutzungen ermöglicht werden sollen, muss vor einer Entscheidung belastbar geklärt werden, ob dadurch zusätzliche Verkehrsströme entstehen, wie groß sie wären und ob das bestehende Straßennetz sie verträglich aufnehmen könnte.

Die Politik selbst hat die Verkehrsfrage zur Voraussetzung gemacht

Im Bürgermeisterwahlkampf 2025 erklärte der heutige Bürgermeister Dr. Marc Prokop gegenüber der Kölnischen Rundschau, er befürworte einen Ausbau des Phantasialands nur, wenn unter anderem sichergestellt sei, dass die Anwohner nicht unter zusätzlichem Lärm und Verkehr leiden. 8

Auch die Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD für 2025–2030 verlangt für eine mögliche Erweiterung belastbare Gutachten zu den verkehrlichen Auswirkungen und bezeichnet ein umfassendes Verkehrskonzept zur Minimierung der Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner als „zwingende Voraussetzung“. 9

Unsere Schlussfolgerung

Die bestehenden Verkehrsprobleme sind seit Jahren bekannt. Maßnahmen wurden ergriffen, eine vollständige und dauerhafte Lösung ist bislang nicht belegt. Gleichzeitig wird eine Erweiterung von erheblicher räumlicher Größenordnung geprüft.

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Quellen

  1. Stadt Brühl: Vorhabenblatt zur 1. Änderung des Bebauungsplans 06.01 II „Phantasialand Busparkplatz Kuhgasse“, 2022; Verfahrensübersicht im Planungsportal, abgerufen am 24.08.2026. Planungsportal
  2. Hans Peter Brodüffel: „Mobile Ampeln sollen den Verkehrsfluss verbessern“, Rheinische Anzeigenblätter, 12.12.2025, abgerufen am 24.08.2026. Pressebericht
  3. Wolfram Kämpf: „Brühl: Kritik an neuer Verkehrsregelung am Phantasialand“, Kölner Stadt-Anzeiger, 15.01.2026, 17:00 Uhr, abgerufen am 24.08.2026. KStA-Artikel
  4. Wolfram Kämpf: „Bovivo beklagt Verkehrschaos rund um das Phantasialand in Brühl“, Kölner Stadt-Anzeiger, 10.04.2025, 12:02 Uhr, abgerufen am 24.08.2026. KStA-Artikel
  5. Stadt Brühl: Amtsblatt Nr. 21/2026, Ausgabetag 16.07.2026, S. 128–131; Bekanntmachungen zur 39. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan 06.01 „Erweiterung Freizeitpark Phantasialand – westlich Berggeiststraße“. Amtsblatt (PDF)
  6. Wikipedia: „Phantasialand“, nichtamtliche Größenangabe zur Parkfläche, abgerufen am 24.08.2026. Es handelt sich um eine einzelne, nichtamtliche Quelle. Wikipedia-Artikel
  7. Bezirksregierung Köln: „8. Änderung des Regionalplanes … Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches für zweckgebundene Nutzungen Brühl/Phantasialand – Textliche Darstellung und Erläuterungsbericht“, April 2013. Planbegründung (PDF)
  8. Wolfram Kämpf: „Brühl: Das haben die beiden Bürgermeister-Kandidaten vor“, Kölnische Rundschau, 25.09.2025, abgerufen am 24.08.2026. Rundschau-Artikel
  9. CDU Brühl/SPD Brühl: „Koalitionsvereinbarung 2025–2030“, veröffentlicht 2026, Abschnitt „Freizeitpark Phantasialand“, abgerufen am 24.08.2026. Koalitionsvereinbarung (PDF)
  10. Baugesetzbuch (BauGB), § 1 Abs. 6 Nr. 9 und Abs. 7, aktuelle Fassung, Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet, abgerufen am 24.08.2026. § 1 BauGB

Hinweis: Diese Seite enthält ergänzende Hintergrundinformationen und die politische Position des Netzwerks NSG Ententeich. Sie gibt nicht den Wortlaut der formellen Begründung des Bürgerbegehrens wieder. Amtlich belegte Tatsachen, nichtamtliche Größenangaben, offene Prüfungsfragen und politische Bewertungen werden bewusst voneinander getrennt.